Ende des Wahnsinns: Aufhebung der Verlustverrechnungsbegrenzung
Ende des Wahnsinns – Aufhebung der Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften Die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gehört zu den großen Ungerechtigkeiten des deutschen Steuerrechts! Dabei geht es darum, dass alle, die bislang auf die Preisentwicklung von Rohstoffen, Währungen oder anderen Basiswerten spekuliert haben, die Verluste aus solchen Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro