Ende des Wahnsinns: Aufhebung der Verlustverrechnungsbegrenzung

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Ende des Wahnsinns – Aufhebung der Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften

Die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gehört zu den großen Ungerechtigkeiten des deutschen Steuerrechts! Dabei geht es darum, dass alle, die bislang auf die Preis­entwicklung von Rohstoffen, Währungen oder anderen Basiswerten spekuliert haben, die Verluste aus solchen Termin­geschäften nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen konnten. An dieser Praxis hatte der Bundes­finanzhof im Juni 2024 Zweifel geäußert.

Aufhebung gilt rückwirkend bis zur Einführung im Jahr 2020

Diese Regelung wird nun wieder kassiert und die Verluste aus Termingeschäften können künftig unbegrenzt verrechnet werden. Dies gilt dann sogar rückwirkend bis zum Jahr 2020 und damit bis zu ihrer Einführung!

Im Entwurf des Jahressteuergesetzes (JStG) heißt es dazu, dass es um die „Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen im Privatvermögen“ geht!

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Bereits diesen Freitag, den 18.10.2024 steht die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes im Bundestag auf der Agenda. Am 22.11.2024 soll der Bundesrat das JStG final beschließen.

Anschließend haben die Anbieter bis zum 31.12.2025 Zeit, ihre Steuerprozesse anzupassen. Damit wird der CFD Handel von einem sehr elementaren Gesetz erlöst, welches für Traderinnen und Trader eine große Einschränkung dargestellt hat.

Quelle: stock3, rnd

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