CFD Trading und Steuern in Deutschland – das musst du wissen (2025 Update)
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CFD-Trading ist in Deutschland beliebt – aber spätestens zum Jahresende stellt sich für viele Trader die Frage: Wie sieht es eigentlich steuerlich aus? Wer Gewinne erzielt oder Verluste erleidet, sollte die steuerlichen Spielregeln kennen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. In diesem Beitrag erhältst du einen kompakten Überblick zu Abgeltungssteuer, Verlustverrechnung und wie GBE brokers dich bei der steuerlichen Übersicht unterstützt.
Abgeltungssteuer und CFD-Trading: Das Grundprinzip
In Deutschland gilt für Gewinne aus dem CFD-Handel grundsätzlich die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Anders als bei Aktien gilt: Gewinne aus CFDs werden als sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert.
Wichtig: Bei in Deutschland ansässigen Brokern wird die Abgeltungssteuer oft direkt einbehalten. GBE brokers führt jedoch keine Steuern automatisch ab – das bedeutet, du bist selbst dafür verantwortlich, deine Gewinne und Verluste in der Steuererklärung anzugeben.
Was war die Verlustverrechnungsgrenze?
- Seit dem Jahressteuergesetz 2020 / Veranlagungsjahr 2021 galt in Deutschland eine Regelung (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG), nach der Verluste aus Termingeschäften und Stillhalterprämien nur bis zu 20.000 €/Jahr mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden durften.
- Alles, was darüber hinausging, konnte zwar in Folgejahre vorgetragen werden, war aber ebenfalls nur begrenzt nutzbar.
- Diese Beschränkung betraf ausschließlich Verluste aus Termingeschäften (z. B. CFDs, Futures, Optionen etc.), nicht Verluste aus regulären Kapitalanlagen oder Aktien beim Verkauf.
Aufhebung der Verlustverrechnungsgrenze
- Mit dem Jahressteuergesetz 2024, das am 22. November 2024 vom Bundesrat beschlossen wurde, wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften wieder aufgehoben.
- Alles, was darüber hinausging, konnte zwar in Folgejahre vorgetragen werden, war aber ebenfalls nur begrenzt nutzbar.
- Der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte wurde gestrichen. Verluste aus Termingeschäften können nun vollumfänglich mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden, nicht mehr nur mit Gewinnen aus Termingeschäften oder Stillhalterprämien.
Was bedeutet das praktisch
- Du musst nicht mehr auf die 20.000-€-Deckelung bei Verlusten aus Termingeschäften achten – du kannst diese Verluste nun wieder unbegrenzt anrechnen mit anderen Kapitalerträgen.
- Für Fälle, in denen bisher Bescheide ergingen unter Anwendung der Beschränkung, gibt es die Möglichkeit, die Bescheide prüfen zu lassen oder Einspruch einzulegen, sofern sie noch offen sind.
- Banken und Broker müssen die neue Regel bei der Berechnung von Kapitalertragsteuer etc. berücksichtigen – allerdings wird ab dem 1. Januar 2026 erwartet, dass die Institutssysteme entsprechend technisch angepasst sind.
GBE brokers: Dokumentiere alle Trades sorgfältig.
Auch wenn GBE brokers keine Steuern einbehält, bekommst du auf Wunsch eine Gewinn- und Verlustbescheinigung für deine Steuererklärung. Inhalt der Bescheinigung:
- Realisierte Gewinne und Verluste des Kalenderjahres
- Stichtagswerte zum 31.12.
- Alle Beträge in Euro
Für unsere Kunden aus der DACH-Region machen wir es besonders einfach: Im ersten Quartal 2026 erhältst du automatisch per E-Mail eine übersichtliche Gewinn- und Verlustbescheinigung für 2025 – bequem und rechtzeitig für deine Steuererklärung.
Fazit: Steuerbewusst traden lohnt sich
Wer im CFD-Trading langfristig erfolgreich sein will, sollte nicht nur die Märkte, sondern auch die Steuerregeln kennen.
Mit dem richtigen Wissen und einer klaren Dokumentation lassen sich böse Überraschungen vermeiden – und GBE brokers liefert dir auf Anfrage die nötigen Unterlagen, um deine Steuererklärung korrekt und stressfrei zu erledigen.
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Update: In der vorherigen Version vom Artikel hieß es, dass seit 2021 eine Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 € besteht. Dies ist jedoch nicht mehr korrekt – die Verlustverrechnungsgrenze wurde rückwirkend aufgehoben.
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